Psychische Gesundheit ist seit 2013 Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes (§4 ArbSchG). Der Arbeitgeber hat eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen und verfolgt dabei folgende Ziele:
- Objektive und verlässliche Messung der Belastungen
- Ermittlung der Anforderungen an den Arbeitsplatz
- Ableitung von Handlungsmaßnahmen
- Gestaltung der Arbeitsorganisation und -abläufe
- Reduzierung von Krankheitstagen
Nutzen Sie das Wissen unserer Fachkräfte. Deren Kompetenzen bei der Durchführung psychologischer Tests verbessern die Befragungs- und Auswertungsqualität. Vorteile für Ihr Unternehmen sind:
- Verlässliche Analyse der psychischen Belastungen
- Objektivität und damit hohe Akzeptanz der Ergebnisse
- Passgenaue Maßnahmen im Anschluss der Analyse
- Umsetzung der Maßnahmen durch partizipativen Ansatz
Individuell auf Ihre Unternehmensgröße- und Struktur zugeschnitten, bieten wir Ihnen unterschiedliche Erhebungsmöglichkeit der psychischen Belastungen an. Dabei verfolgen wir folgenden Zyklus:
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Bei einem Erstgespräch werden folgende Themen besprochen:
- Aufklärung des Unternehmens zum Ablauf der Psychischen Gefährdungsbeurteilung
- Verständnis für den Unternehmensaufbau sowie relevante Bereiche/ Abteilungen
- Auswahl geeigneter Erhebungsmethoden (z.B. via Fragebogen oder Workshop)
- Erstellung eines individuellen Angebotes